Allgemeine Informationen
- Antragsfrist: 26.08. bis 15.10. für 2025, 15.05. in den Folgejahren mit dem ANDI-Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) – Geschäftsbereich Förderung. Der ANDI-Antrag beinhaltet den Förderantrag.
- Bewilligung der Förderung durch LWK
- Förderfähige Kulturgruppen: Ackerbau, Grünland, Kern-, Stein- und Beerenobst sowie Möhren und Zwiebeln
- Förderfähige & versicherbare Gefahren: Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre
- Förderhöhe: Bis zu 50% Förderung der zuwendungsfähigen jährlichen Versicherungsprämie, maximal 25.000 Euro jährlich
Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
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Wichtige Infos auf einen Blick
Eckpunkte zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung
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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist bis 15. Mai zu stellen.
Fördermöglichkeiten für:
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.
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Fördermöglichkeiten für:
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Fördermöglichkeiten für:
Sachsen
Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Saarland
Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.
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Fördermöglichkeiten für:
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Fördermöglichkeiten für:
Niedersachsen
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Fördermöglichkeiten für:
Hessen
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Fördermöglichkeiten für:
Hamburg
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Bremen
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Brandenburg
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Fördermöglichkeiten für:
Berlin
Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.
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Fördermöglichkeiten für:
Bayern
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.
Fördermöglichkeiten für:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.