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Allgemeine Informationen

  • Antragfrist/-stellung: 15.03. bis 15.05. bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
  • Förderfähige Kulturgruppen: Ackerbau, Grünland, Kern-, Stein- und Beerenobst sowie Möhren und Zwiebeln
  • Förderfähige & versicherbare Gefahren: Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre
  • Förderhöhe: Bis zu 50 % Förderung der zuwendungsfähigen jährlichen Versicherungsbeitrags, maximal 25.000 Euro jährlich
Voraussetzungen
  • Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Niedersachsen, Hamburg oder Bremen
  • Priorisierungsverfahren (Erläuterung unter Verfahren)
  • Mindestfläche je Betrieb: 1,00 Hektar
  • Höchsthektarwerte sind seitens der LWK festgelegt und hier einsehbar
Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist die LWK Niedersachsen – Geschäftsbereich Förderung
  • Im Antragsjahr und in jedem Jahr des Bewilligungszeitraums sind Anträge zu stellen.
  • Dem Antrag auf Teilnahme ist ein Versicherungsangebot beizufügen.
  • Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen auf Grundlage der Ergebnisse des Priorisierungsverfahrens.
  • Mit dem Erhalt des Zusicherungsbescheid gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden.
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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Wichtige Infos auf einen Blick

Eckpunkte zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist  bis 15. Mai zu stellen.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Im Saarland können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse  im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

In Berlin können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Ab dem Jahr 2026 fördert Baden-Württemberg die Versicherung von Obstkulturen, Wein und Hopfen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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