Was tun im Schadenfall?
Wie erfolgt die Schadenbewertung?
- Bei Schäden, die sich lange vor Beginn der Ernte ereignen, gibt es i.d.R. zwei Besichtigungstermine: die Vorbesichtigung und die Endregulierung. In manchen Fällen ist zusätzlich eine Zwischenbesichtigung erforderlich. Bei Schadenereignissen kurz vor oder in der Ernte wird nur die finale Endregulierung durchgeführt.
- Die erste Schadenbegutachtung (Vorbesichtigung) findet einige Tage nach dem Schadereignis statt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Ausmaß der Schädigung meist besser zu erkennen als unmittelbar nach dem Unwetter (Anschlagstellen verfärben sich und abgeschlagene oder gebrochene Pflanzenteile welken oder trocknen ein).
- Unsere Sachverständigen dokumentieren das Entwicklungsstadium am Schadentag und erfassen alle relevanten Schadfaktoren. Das können bei frühen Schäden Totalverluste von Pflanzen, bei späteren Schäden Abschläge von Pflanzenteilen, Knickungen, Blattverluste u.ä. sein.
- Bei schweren Schäden lange vor der Ernte bietet sich eine Zwischenbesichtigung an. Die Sachverständigen kontrollieren dabei die Weiterentwicklung des geschädigten Bestandes.
- Mit der Endregulierung erfolgt kurz vor der Ernte die abschließende Bewertung des Schadens. Dann ist deutlich, inwieweit sich der Bestand regenerieren konnte. Bei Schäden kurz vor oder in der Ernte findet nur die finale Endregulierung statt.
- Falls erforderlich, werden in der Endregulierung weitere Schadfaktoren erfasst, die erst zu diesem späteren Zeitpunkt richtig beurteilt werden können. Dazu zählen z.B. Körnerverluste nach einem Sturmschaden im Mais oder Qualitätsverluste bei Obst und Gemüse. Abschließend wird auf Basis der dokumentierten Schadsymptome die Schadenquote, also der Ertragsverlust in Prozent, ermittelt.
- Mit der Unterschrift erkennt das Mitglied das Ergebnis der Schadenregulierung an. Die Unterschrift kann direkt auf dem Feld erfolgen.