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Angebotsanfrage für die Bayern-Police

Anleitung zur Beantragung der Förderung über den Mehrfachantrag (iBALIS) zur Bayern-Police

Ihr Ansprechpartner

Alles Wichtige auf einen Blick

Förderrichtlinie
  • Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt mindestens 0,3 ha
  • Zur Antragstellung beim Ministerium muss ein Versicherungsangebot vorliegen
  • Maximalentschädigung von höchstens 80% der Versicherungssumme je Feldstück
  • Es gelten Mindest-Selbstbehalte in Höhe von 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Eine Abwahl des Selbstbehaltes ist bei der VEREINIGTE HAGEL möglich.
  • Prozentualer Fördersatz auf die förderfähige Prämie in Höhe von bis zu 50%
    (ausgenommen sind von der Richtlinie abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer)
  • Kulturen, für die eine Versicherung abgeschlossen wird, sind frei wählbar.
  • Bei der Förderung wird unterteilt in die Pakete Ackerbau, Grünland und Dauerkulturen.

  • Gemäß Förderrichtlinie gelten nachfolgende Höchsthektarwerte

Weitere Informationen finden Sie im Förderwegweiser des StMELF. Klicken Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/321167/index.php 

Paket Ackerbau
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Trockenheit, Fraßschäden durch Gänse und Saatkrähen.
  • Förderfähig nur bei Absicherung aller Gefahren
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Paket Grünland
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Trockenheit, Fraßschäden durch Engerlinge/Maikäfer
  • Förderfähig nur bei Absicherung aller Gefahren
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Paket Dauerkulturen
  • Förderfähige Dauerkulturen sind Obst, Wein, Hopfen und Baumschulen
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost.
  • Neben Hagel ist mindestens eine weitere Gefahr zu versichern. Diese Gefahr ist frei wählbar.
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Selbstbehalt ja oder nein – das entscheiden Sie!

Förderfähige Versicherungsverträge beinhalten gemäß Bay. Staatsministerium stets Selbstbehalte in Höhe von mindestens 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Die Maximalentschädigungsgrenze liegt somit bei 80% der Versicherungssumme je Feldstück.

Im Schadensfall können Selbstbehalte jedoch hohe Kosten verursachen. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, diese Deckungslücke zu schließen und trotzdem von der Förderung zu profitieren!

Die VEREINIGTE HAGEL bietet Ihnen die Möglichkeit für die Pakete Ackerbau und Dauerkulturen den Deckungsumfang zusätzlich zur staatlichen Förderung zu erweitern. Im Paket Ackerbau ist dies ohne Selbstbehalt, beim Paket Dauerkulturen zu einem verringerten Selbstbehalt möglich.

So schließen Sie bestehende Deckungslücken und erhalten im Schadenfall bis zu 100% des Schadens ausgezahlt!

Der Prämienanteil für den förderfähigen Versicherungsvertrag ist auch bei dieser Variante weiterhin voll förderfähig. Wir berechnen Ihnen den Prämienanteil für die Deckungserweiterung und weisen diesen gesondert als nicht förderfähig in Ihrem Versicherungsantrag aus.

Bei der VEREINIGTE HAGEL können Sie somit wählen:

  • mit Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung)
  • ohne Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung plus nicht förderfähiger Deckungserweiterung)
Ihre Schritte zur Förderung
    1. Angebot mit Versicherungsvorschlag bei der VEREINIGTE HAGEL anfordern
    2. Versicherungsantrag gemäß Förderrichtlinie bei der VEREINIGTE HAGEL abschließen
    3. Beantragung der Förderung erfolgt bei der Abgabe des Mehrfachantrages in iBALIS unter Angabe der voraussichtlich förderfähigen Prämie
      Hinweise:
      – Die voraussichtlich förderfähige Prämie kann dem Versicherungsangebot entnommen werden.
      – Die Förderantragstellung in iBALIS ist voraussichtlich möglich vom 01.03. bis zum 15.05. eines jeden Jahres.
Trockenheit – Erläuterung

Vertrag

  • Die Gefahr Trockenheit ist indexbasiert, d.h. der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Niederschlagsindex in der/den Gemeinde/n in der die versicherte(n) Fläche(n) liegen, innerhalb des Haftungszeitraums der versicherten Kulturgruppe in mindestens einer zusammenhängenden Trockenheitsperiode von 56 Tagen (gleitendes Zeitfenster) den vertraglich definierten Schwellenwert des Niederschlags unterschreitet.
  • Haftungszeiträume je versicherter Kultur:
    Getreide: 1.4. bis 15.7.
    Ölfrüchte: 1.4. bis 15.7.
    Hülsenfrüchte: 1.4. bis 31.8.
    Samen: 1.4. bis 31.8.
    Grünland: 1.4. bis 31.08.
    Rüben: 1.4. bis 30. 9.
    Kartoffeln: 1.5. bis 15.9.
    Mais: 1.5. bis 15.9.
    Energiepflanzen: 1.5. bis 15.9.
    Gespinstpflanzen: 1.5. bis 15.9.
  • Der Versicherungsnehmer wählt zwischen unterschiedlichen Entschädigungspauschale für die Gefahr Trockenheit.
  • Die zu berücksichtigten Schwellenwerte sind fest je Gemeinde hinterlegt.

Im Schadenfall

  • ist KEINE Schadenmeldung erforderlich;
  • erfolgt KEINE Vorortbegutachtung;
  • wird bei Eintritt des Versicherungsfalles die vereinbarte Pauschale geleistet.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter!

Ihr Team der VEREINIGTE HAGEL Bayern

Bezirksdirektion Nürnberg Ӏ Schmausenbuckstraße 84 Ӏ 90480 Nürnberg
Tel.: 0911-9548210 Ӏ Fax: 0911-9548230 Ӏ E-Mail: nuernberg@vereinigte-hagel.de

Nutzen Sie auch die Suchfunktion für Ihren Ansprechpartner in der Region:

    Erfahren Sie mehr über Förder­programme

    Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
    Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Thüringen

    Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen

    Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Saarland

    Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

    Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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    Fördermöglichkeiten für:

    Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Niedersachsen

    In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hessen

    In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hamburg

    Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bremen

    Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Brandenburg

    In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Berlin

    Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bayern

    Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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