Nordrhein-Westfalen:

Bis zu 50% Landeszuschuss zur Mehrgefahren­versicherung im Obst-, Gemüse- und Weinbau

Allgemeine Informationen

  • Antragstellung bis 15. Mai 2023 bei der Landwirtschaftskammer NRW
  • Förderfähige Kulturgruppen: Obst, Gemüse und Weinbau
  • Förderfähige Gefahren: Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost
  • Bis zu 50% Förderung der Versicherungsprämie
  • Mindestens zwei Gefahren müssen versichert sein
  • Die versicherte Fläche muss in NRW liegen und es wird ein ELAN Antrag gestellt
Voraussetzungen
  • Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20% und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80% der Versicherungssumme.
  • Die Höchsthektarwerte betragen:
    – Erdbeeren und Beerenobst: 30.000 €
    – Kernobst und Steinobst: 20.000 €
    – Gemüse: 20.000 €
    – Wein- und Tafeltrauben: 30.000 €
  • Sämtliche bewirtschafteten, im Ertrag stehenden Flächen der betreffenden Kulturgruppe werden versichert
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 0,30 ha je Kulturgruppe
Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist der Direktor oder die Direktorin der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
  • Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
  • Zusätzlich ist ein Antrag im ELAN-Verfahren zu stellen.
  • Der Antrag ist über die bei der Bewilligungsbehörde vorliegenden Formulare zu stellen.
  • Dem Antrag ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Wir erstellen dieses gerne individuell und unverbindlich für Sie.
  • Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf Grundlage des tatsächlich zuwendungsfähigen Prämienbetrags.
  • Mit Eingang des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde bis einschließlich 15. Mai gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden.
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Ihr Ansprechpartner

Unsere Versicherungslösungen für:

Erdbeeren

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Erdbeeren.

Kernobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Äpfeln, Birnen und Quitten.

Blatt- und Stielgemüse

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Blattsalaten, Spinat, Mangold und Rucola.

Steinobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Kirschen, Zwetschen, Pflaumen sowie Mirabellen, Aprikosen und Pfirsichen.

Strauchbeeren

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren & Co.

Tafeltrauben

Hier erfahren Sie hier mehr über die Versicherung von Tafeltrauben.

Wein

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Wein.

Secufarm® – Ihre schadenbasierte Ernteversicherung

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Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

In Thüringen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Flyer zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung in NRW