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Allgemeine Informationen

  • Antragstellung zwischen dem 15.03. und 15.05. eines Jahres mit dem ELAN-Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW. Der ELAN-Antrag beinhaltet den Förderantrag.
  • Förderfähige Kulturgruppen: Obst, Gemüse und Weinbau
  • Förderfähige Gefahren: Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost
  • Bis zu 50% Förderung der Versicherungsprämie
  • Mindestens zwei Gefahren müssen versichert sein
  • Die versicherte Fläche muss in NRW liegen und es wird ein ELAN Antrag gestellt
Voraussetzungen
  • Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20% und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80% der Versicherungssumme.
  • Die Höchsthektarwerte betragen:
    – Erdbeeren und Beerenobst: 30.000 €
    – Kernobst und Steinobst: 20.000 €
    – Gemüse: 20.000 €
    – Wein- und Tafeltrauben: 30.000 €
  • Sämtliche bewirtschafteten, im Ertrag stehenden Flächen der betreffenden Kulturgruppe werden versichert
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 0,30 ha je Kulturgruppe
Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist der Direktor  der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
  • Es wird ein ELAN-Antrag gestellt.
  • Dem Antrag ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Wir erstellen dieses gerne individuell und unverbindlich für Sie. Das Angebot darf bei der Antragstellung noch nicht unterschreiben sein.
  • Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf Grundlage des tatsächlich zuwendungsfähigen Prämienbetrags.
  • Mit Eingang des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde bis einschließlich 15. Mai gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden.
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Ihr Ansprechpartner

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      Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
      Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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      Fördermöglichkeiten für:

      Thüringen

      Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Schleswig-Holstein

      Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

      Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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      Fördermöglichkeiten für:

      Sachsen-Anhalt

      In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Sachsen

      Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

      Mehr erfahren

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      Fördermöglichkeiten für:

      Saarland

      Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

      Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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      Fördermöglichkeiten für:

      Rheinland-Pfalz

      Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Nordrhein-Westfalen

      Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Niedersachsen

      In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Mecklenburg-Vorpommern

      In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Hessen

      In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Hamburg

      Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Bremen

      Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Brandenburg

      In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Berlin

      Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Bayern

      Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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      Fördermöglichkeiten für:

      Baden-Württemberg

      Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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      Download

      Flyer zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung in NRW