Versicherung von Industrie- und Mostobst

Produzieren Sie Obst für die industrielle Verwertung? Ob Kirschen, Äpfel, Johannisbeeren oder gar Aronien – bei uns sind Sie gut aufgehoben, um Mengenverluste durch Hagel, Sturm oder Starkregenschäden abzusichern. Regional ist auch eine Frostversicherung im Angebot. Wichtig: Ist die äußere Qualität für Ihr Produkt (z.B. Sauerkirschen im Glas) relevant, bietet die Qualitätsversicherung für das jeweilige Obst den optimalen Schutz.

Gegen folgende Gefahren können Sie Ihr Industrie- und Mostobst bei uns versichern:

Hagel

Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.

Sturm

Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).

Starkregen

Heftige Regenfälle mit hohen Niederschlagsmengen werden als Starkregen bezeichnet.

Frost

Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft, bei der in Abhängigkeit von Kulturart und Entwicklungsstadium bei unterschiedlichen Frostgraden Ertragsverluste auftreten.

Dürre

Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.

Ein starkes Hagelunwetter in schwarzen Johannisbeeren für die Verarbeitung zerstörte nicht nur die Ernte des Jahres, sondern richtetet auch schwere Schäden am jungen Holz an.
Kräftiger Hagel im Mai in Johannisbeeren beschädigt die Sträucher mitsamt der Früchte auf der Schlagseite schwer.
Durch mehrerer Frostereignisse zwischen Anfang April und Mitte Mai ist der Ertrag dieser Süßkirschen, die für die industrielle Verarbeitung bestimmt sind, stark dezimiert. Nur an den Unterseiten der Zweige sind noch Früchte verblieben.

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Steinobst

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Strauchbeeren

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren & Co.

Obst unter Schutzanlagen

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Kirschen unter Regendach, Himbeeren unter Regenkappen oder Äpfel unter Hagelnetz sowie weiteren Obstkulturen im geschützten Anbau.

Kernobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Äpfeln, Birnen und Quitten.

Secufarm® – Ihre schadenbasierte Ernteversicherung

Schadenfall – was nun?

Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

In Thüringen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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