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Allgemeine Informationen

  • Antragstellung zwischen dem 15.03. und 15.05. eines Jahres mit dem ELAN-Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW. Der ELAN-Antrag beinhaltet den Förderantrag.
  • Förderfähige Kulturgruppen: Obst, Gemüse und Weinbau
  • Förderfähige Gefahren: Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost
  • Bis zu 50% Förderung der Versicherungsprämie
  • Mindestens zwei Gefahren müssen versichert sein
  • Die versicherte Fläche muss in NRW liegen und es wird ein ELAN Antrag gestellt
Voraussetzungen
  • Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20% und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80% der Versicherungssumme.
  • Die Höchsthektarwerte betragen:
    – Erdbeeren und Beerenobst: 30.000 €
    – Kernobst und Steinobst: 20.000 €
    – Gemüse: 20.000 €
    – Wein- und Tafeltrauben: 30.000 €
  • Sämtliche bewirtschafteten, im Ertrag stehenden Flächen der betreffenden Kulturgruppe werden versichert
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 0,30 ha je Kulturgruppe
Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist der Direktor  der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
  • Es wird ein ELAN-Antrag gestellt.
  • Dem Antrag ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Wir erstellen dieses gerne individuell und unverbindlich für Sie. Das Angebot darf bei der Antragstellung noch nicht unterschreiben sein.
  • Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf Grundlage des tatsächlich zuwendungsfähigen Prämienbetrags.
  • Mit Eingang des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde bis einschließlich 15. Mai gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden.
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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    Erfahren Sie mehr über Förder­programme

    Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
    Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Thüringen

    Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist  bis 15. Mai zu stellen.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen

    Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #f7f7f7

    Fördermöglichkeiten für:

    Saarland

    Im Saarland können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50 % des Versicherungsbeitrags.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #e9e9e9

    Fördermöglichkeiten für:

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #e9e9e9

    Fördermöglichkeiten für:

    Niedersachsen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse  im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #f7f7f7

    Fördermöglichkeiten für:

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #f7f7f7

    Fördermöglichkeiten für:

    Hessen

    In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    #e9e9e9

    Fördermöglichkeiten für:

    Hamburg

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bremen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Brandenburg

    In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Berlin

    In Berlin können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bayern

    Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Baden-Württemberg

    Ab dem Jahr 2026 fördert Baden-Württemberg die Versicherung von Obstkulturen, Wein und Hopfen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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    Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Download

    Flyer zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung in NRW