Seit langem besteht bei Erdbeeren der Trend zum geschützten Anbau im Tunnel oder Gewächshaus. Kein Wunder, schließlich sind die reifen Früchte sehr empfindlich und wetteranfällig. Im Freilandanbau schützen Sie sich mit Secufarm® vor finanziellen Engpässen durch Hagel und wahlweise Frostschäden. Das Gute dabei: Selbst verfrühte Kulturen unter Folie und Vlies sind in der Frostdeckung enthalten.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihre Erdbeeren bei uns versichern:
Hagel
Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.
Frost
Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft auf Temperaturen unter 0° Celsius.
Dürre
Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.
Hagelanschläge sind auf grünen und roten Früchten deutlich sichtbar. Die Früchte sind nicht mehr als Tafelobst zu vermarkten.
Hagelanschläge sind auf grünen und roten Früchten deutlich sichtbar. Die Früchte sind nicht mehr als Tafelobst zu vermarkten.
Noch grüne Erdbeeren wurden von Hagel getroffen. Die Anschlagstellen sind so groß, dass sie später auch auf den reifen Früchten deutlich sichtbar sein werden.
Noch grüne Erdbeeren wurden von Hagel getroffen. Die Anschlagstellen sind so groß, dass sie später auch auf den reifen Früchten deutlich sichtbar sein werden.
Schwerer Frost Ende April zerstörte die Blüten dieser verfrühten Erdbeeranlage.
Schwerer Frost Ende April zerstörte die Blüten dieser verfrühten Erdbeeranlage.
Mitte Mai zerstörte Frost die offenen Blüten dieser Erdbeeranlage. Nur die älteren Früchte sind unbeschadet. Nicht einmal die Hälfte des üblichen Ertrages reifte heran.
Mitte Mai zerstörte Frost die offenen Blüten dieser Erdbeeranlage. Nur die älteren Früchte sind unbeschadet. Nicht einmal die Hälfte des üblichen Ertrages reifte heran.
Die am weitesten entwickelten Früchte sind durch Frost geschädigt worden. Es entstanden auffällige Deformationen. Die jüngeren Blüten sind komplett erfroren.
Die am weitesten entwickelten Früchte sind durch Frost geschädigt worden. Es entstanden auffällige Deformationen. Die jüngeren Blüten sind komplett erfroren.
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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist bis 15. Mai zu stellen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.