Versicherung von Kräutern, Arznei- und Gewürzpflanzen

Neben den gängigen Kräutern wie Petersilie und Schnittlauch beinhaltet diese Kulturgruppe auch die weniger verbreiteten Heilpflanzen. Sie sind gegen Hagel, Sturm und Starkregen versicherbar. Im Schadenfall ist eine Sortierung in der Regel nicht möglich. Deshalb bewirken oft schon leichte optische Schäden, dass die Ware nicht abgesetzt werden kann. Mit dem besonderen Verwertungsinteresse sind diese Verluste gedeckt und Sie optimal geschützt.

Gegen folgende Gefahren können Sie Ihre Arznei- und Gewürzpflanzen bei uns versichern:

Hagel

Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.

Sturm

Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).

Starkregen

Heftige Regenfälle mit hohen Niederschlagsmengen werden als Starkregen bezeichnet.

Dürre

Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.

Schwerer Hagelschaden in Schnittlauch. Der erste Schnitt ist verloren.
Starkregen in Kombination mit Hagel zur Zeit des Feldaufganges führte zu Fehlstellen im Bestand. Die Petersilie steht dadurch sehr lückig.

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