Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bietet Fördermöglichkeiten für anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung (GMO).
Auf Basis der „Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland“ können EO-Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse oder des Mitgliedermanagements gefördert werden.

Förderung der Ernteversicherung

Als Aktion zur Krisenprävention kann eine Erzeugerorganisation die Ernteversicherung ihrer Mitglieder fördern. Die Ernteversicherung dient als Sicherheitsnetz für die Erzeuger, um Krisen zu bewältigen. Versicherungsmöglichkeiten zur Abdeckung von Ertragsverluste durch Witterungseinflüsse werden von der VEREINIGTEN HAGEL angeboten.

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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

In Thüringen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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