Kirschen und Zwetschen sind die bedeutendsten Steinobstarten. Außerdem werden Pflaumen, Mirabellen und in den milden Regionen zunehmend Aprikosen und Pfirsiche angebaut. Steinobst wird in erster Linie gegen Hagel versichert, denn schon mit kleinen Anschlägen verlieren die weichen Früchte ihre Marktfähigkeit. Eine Absicherung gegen Sturm- und regional gegen Spätfrostschäden ist ebenfalls möglich.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihr Steinobst bei uns versichern:
Hagel
Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.
Sturm
Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).
Frost
Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft auf Temperaturen unter 0° Celsius.
Dürre
Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.
Bei Kirschen zeichnen sich nach einem Hagelunwetter deutliche Anschläge und Fruchthautdurchschläge ab. Die Früchte sind nicht mehr als Tafelobst zu vermarkten.
Bei Kirschen zeichnen sich nach einem Hagelunwetter deutliche Anschläge und Fruchthautdurchschläge ab. Die Früchte sind nicht mehr als Tafelobst zu vermarkten.
Nach einem schweren Hagelunwetter sind von den oberen Früchten allenfalls noch die Stiele vorhanden. Die unteren, etwas geschützten Früchte weisen starke Anschläge auf.
Nach einem schweren Hagelunwetter sind von den oberen Früchten allenfalls noch die Stiele vorhanden. Die unteren, etwas geschützten Früchte weisen starke Anschläge auf.
Nach mehreren Frostereignissen zwischen Anfang April und Mitte Mai mit Tiefsttemperaturen bis – 6°C sind alle Blüten der intensiv geführten Kirschenanlage erfroren.
Nach mehreren Frostereignissen zwischen Anfang April und Mitte Mai mit Tiefsttemperaturen bis – 6°C sind alle Blüten der intensiv geführten Kirschenanlage erfroren.
Wie im Winter: Starker Hagel Ende Mai entlaubte die Kirschenanlage. Die wenigen verbliebenen Früchte sind zerschlagen.
Wie im Winter: Starker Hagel Ende Mai entlaubte die Kirschenanlage. Die wenigen verbliebenen Früchte sind zerschlagen.
Aus Hagelanschlägen und Durchschlägen entwickeln sich bei Pfirsichen meist Faulstellen.
Aus Hagelanschlägen und Durchschlägen entwickeln sich bei Pfirsichen meist Faulstellen.
Typisch für Zwetschen: An den Verletzungen durch Hagel wird Harz ausgeschieden.
Typisch für Zwetschen: An den Verletzungen durch Hagel wird Harz ausgeschieden.
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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist bis 15. Mai zu stellen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.