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Angebotsanfrage für die Bayern-Police

Anleitung zur Beantragung der Förderung über den Mehrfachantrag (iBALIS) zur Bayern-Police

Ihr Ansprechpartner

Alles Wichtige auf einen Blick

Förderrichtlinie
  • Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt mindestens 0,3 ha
  • Zur Antragstellung beim Ministerium muss ein Versicherungsangebot vorliegen
  • Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme je Feldstück
  • Es gelten Mindest-Selbstbehalte in Höhe von 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Eine Abwahl des Selbstbehaltes ist bei der VEREINIGTE HAGEL möglich.
  • Prozentualer Fördersatz auf die förderfähige Prämie in Höhe von bis zu 50 %
    (ausgenommen sind von der Richtlinie abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer)
  • Kulturen, für die eine Versicherung abgeschlossen wird, sind frei wählbar.
  • Bei der Förderung wird unterteilt in die Pakete Ackerbau, Grünland und Dauerkulturen.
  • Gemäß Förderrichtlinie gelten nachfolgende Höchsthektarwerte:
    • Getreide: 5.000 €
    • Eiweißpflanzen: 5.000 €
    • Ölsaaten: 5.000 €
    • Ackerfutter: 5.000 €
    • Hackfrüchte: 15.000 €
    • Energiepflanzen: 5.000 €
    • Sonstige Flächen: 5.000 €
    • Handelsgewächse: 5.000 €
    • Dauergrünland: 5.000 €
    • Obst: 30.000 €
    • Wein: 30.000 €
    • Bauschulen: 750.000 €
    • Hopfen: 13.000 €

 

Weitere Informationen finden Sie im Förderwegweiser des StMELF. Klicken Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/321167/index.php 

Paket Ackerbau
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Trockenheit, Fraßschäden durch Gänse und Rabenvögel.
  • Förderfähig nur bei Absicherung aller Gefahren

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Paket Grünland
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Trockenheit, Fraßschäden durch Engerlinge/Maikäfer
  • Förderfähig nur bei Absicherung aller Gefahren

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Paket Dauerkulturen
  • Förderfähige Dauerkulturen sind Obst, Wein, Hopfen und Baumschulen
  • Förderfähige Gefahren sind:
    Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost.
  • Neben Hagel ist mindestens eine weitere Gefahr zu versichern. Diese Gefahr ist frei wählbar.

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Selbstbehalt ja oder nein – das entscheiden Sie!

Förderfähige Versicherungsverträge beinhalten gemäß Bay. Staatsministerium stets Selbstbehalte in Höhe von mindestens 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Die Maximalentschädigungsgrenze liegt somit bei 80 % der Versicherungssumme je Feldstück.

Im Schadensfall können Selbstbehalte jedoch hohe Kosten verursachen. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, diese Deckungslücke zu schließen und trotzdem von der Förderung zu profitieren!

Die VEREINIGTE HAGEL bietet Ihnen die Möglichkeit für die Pakete Ackerbau und Dauerkulturen den Deckungsumfang zusätzlich zur staatlichen Förderung zu erweitern. Im Paket Ackerbau ist dies ohne Selbstbehalt, beim Paket Dauerkulturen zu einem verringerten Selbstbehalt möglich.

So schließen Sie bestehende Deckungslücken und erhalten im Schadenfall bis zu 100 % des Schadens ausgezahlt!

Der Beitragsanteil für den förderfähigen Versicherungsvertrag ist auch bei dieser Variante weiterhin voll förderfähig. Wir berechnen Ihnen den Beitragsanteil für die Deckungserweiterung und weisen diesen gesondert als nicht förderfähig in Ihrem Versicherungsantrag aus.

Bei der VEREINIGTE HAGEL können Sie somit wählen:

  • mit Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung)
  • ohne Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung plus nicht förderfähiger Deckungserweiterung)
Ihre Schritte zur Förderung
    1. Angebot mit Versicherungsvorschlag bei der VEREINIGTE HAGEL anfordern
    2. Versicherungsantrag gemäß Förderrichtlinie bei der VEREINIGTE HAGEL abschließen
    3. Beantragung der Förderung erfolgt bei der Abgabe des Mehrfachantrages in iBALIS unter Angabe des voraussichtlich förderfähigen Beitrags
      Hinweise:
      – Der voraussichtlich förderfähige Beitrag kann dem Versicherungsangebot entnommen werden.
      – Die Förderantragstellung in iBALIS ist voraussichtlich möglich vom 01.03. bis zum 15.05. eines jeden Jahres.
Trockenheit – Erläuterung

Vertrag

  • Die Gefahr Trockenheit ist indexbasiert, d.h. der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Niederschlagsindex in der/den Gemeinde/n in der die versicherte(n) Fläche(n) liegen, innerhalb des Haftungszeitraums der versicherten Kulturgruppe in mindestens einer zusammenhängenden Trockenheitsperiode von 56 Tagen (gleitendes Zeitfenster) den vertraglich definierten Schwellenwert des Niederschlags unterschreitet.
  • Haftungszeiträume je versicherter Kultur:
    Getreide: 1.4. bis 15.7.
    Ölfrüchte: 1.4. bis 15.7.
    Hülsenfrüchte: 1.4. bis 31.8.
    Samen: 1.4. bis 31.8.
    Grünland: 1.4. bis 31.08.
    Rüben: 1.4. bis 30. 9.
    Kartoffeln: 1.5. bis 15.9.
    Mais: 1.5. bis 15.9.
    Energiepflanzen: 1.5. bis 15.9.
    Gespinstpflanzen: 1.5. bis 15.9.
  • Der Versicherungsnehmer wählt zwischen unterschiedlichen Entschädigungspauschale für die Gefahr Trockenheit.
  • Die zu berücksichtigten Schwellenwerte sind fest je Gemeinde hinterlegt.

Im Schadenfall

  • ist KEINE Schadenmeldung erforderlich;
  • erfolgt KEINE Vorortbegutachtung;
  • wird bei Eintritt des Versicherungsfalles die vereinbarte Pauschale geleistet.

Weitere Informationen zur Beantragung der Förderzuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind abrufbar unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001141/index.php.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter!

Ihr Team der VEREINIGTE HAGEL Bayern

Bezirksdirektion Nürnberg Ӏ Schmausenbuckstraße 84 Ӏ 90480 Nürnberg
Tel.: 0911-9548210 Ӏ E-Mail: nuernberg@vereinigte-hagel.de

Nutzen Sie auch die Suchfunktion für Ihren Ansprechpartner in der Region:

Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist  bis 15. Mai zu stellen.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

Ab 2026 fördert das Bundesland Sachsen-Anhalt die Ernteversicherung von Obst und Hopfen. Gleichzeitig ist eine Förderung der Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft möglich.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Im Saarland können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 250 € je Hektar, maximal 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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#f7f7f7

Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse  im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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#f7f7f7

Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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#f7f7f7

Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

In Berlin können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Ab dem Jahr 2026 fördert Baden-Württemberg die Versicherung von Obstkulturen, Wein und Hopfen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.

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Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union erhalten.

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