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Allgemeine Informationen

  • Antragsfrist: 26.08. bis 15.10. für 2025, 15.05. in den Folgejahren mit dem ANDI-Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) – Geschäftsbereich Förderung. Der ANDI-Antrag beinhaltet den Förderantrag.
  • Bewilligung der Förderung durch LWK
  • Förderfähige Kulturgruppen: Ackerbau, Grünland, Kern-, Stein- und Beerenobst sowie Möhren und Zwiebeln
  • Förderfähige & versicherbare Gefahren: Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre
  • Förderhöhe: Bis zu 50% Förderung der zuwendungsfähigen jährlichen Versicherungsprämie, maximal 25.000 Euro jährlich
Voraussetzungen
  • Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Niedersachsen, Hamburg & Bremen
  • Priorisierungsverfahren (Erläuterung unter Verfahren)
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20% und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80% der Versicherungssumme.
  • Mindestfläche je Betrieb: 1,00 Hektar
  • Höchsthektarwerte sind seitens der LWK festgelegt und hier einsehbar
Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist die LWK Niedersachsen – Geschäftsbereich Förderung
  • Im Antragsjahr und in jedem Jahr des Bewilligungszeitraums sind Sammelanträge mit der Webanwendung „ANDI – AGRARFÖRDERUNG NIEDERSACHSEN DIGITAL“ zu stellen.
  • Dem Antrag auf Teilnahme ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Bei mehrjährigen Verträgen ist dies nur im ersten Jahr notwendig.
  • Die Zusicherung zur Teilnahme durch die LWK Niedersachsen erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen auf Grundlage der Ergebnisse des Priorisierungsverfahrens.
  • Mit Eingang des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde bis einschließlich 15. Mai gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden. Ausnahme für das Erntejahr 2025: Antragsfrist bis 30.09.2024
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Genauere Informationen erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Unsere Versicherungslösungen für:

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Wichtige Infos auf einen Blick

Eckpunkte zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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