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Neues Risiko „Jordan-Virus“ ab November 2019 abzusichern

Nach erstmaligem Auftreten des Jordan-Virus in Europa am Niederrhein letztes Jahr hat die Gartenbau-Versicherung reagiert und ihren Versicherungsschutz erweitert.

Betriebe mit Gewächshaus-  und/oder Freilandproduktion können sich ab November 2019 gegen die Folgen des Auftretens des Jordan-Virus bei der Gartenbau-Versicherung (GV) absichern. Das Jordan-Virus oder „Tomato brown rugose fruit virus“ (ToBRFV) besitzt laut Julius-Kühn-Institut ein hohes Risiko, da es extrem leicht übertragbar sowie sehr ausdauernd ist. Damit stellt es ein großes Schadpotenzial für Betriebe dar. Es befällt vor allem Tomatenpflanzen, wurde aber auch bereits an Paprikapflanzen festgestellt. Typisch sind die Verfärbungen und Deformationen der Früchte sowie die Mosaikfärbungen der Blätter. Seit Januar 2019 steht es auf der Warnliste der EPPO, der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum. Notfallmaßnahmen seitens der EU treten ab dem 1. November 2019 in Kraft.

Die GV hat mit diesem Schritt ihre seit Frühjahr 2018 bestehenden  Deckungsmöglichkeiten im Rahmen der Versicherungsprodukte HORTISECUR G (Gewächshaus) und HORTISECUR F (Freiland) an den veränderten Bedarf in der Branche angepasst. Zu den bereits versicherbaren Schaderregern Xylella fastidiosa, Asiatischer Laubholzbockkäfer, Zitrusbockkäfer und Asiatischer Moschusbockkäfer kommt nun das Jordan-Virus hinzu. Auch wurden die bisherigen Leistungen in diesem Zusammenhang erweitert: Zukünftig sind die durch behördliche Anordnung  direkt zu tilgenden Pflanzen Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die genannten Veränderungen gelten natürlich auch bei bereits abgeschlossenen Verträgen.

Für den Versicherungsschutz haben sich seitdem über 1.000 Betriebe entschieden. (GV)

Autor: Christina Guerrini