Versicherung von Obst unter Hagelnetz oder Regenschutz
Kirschen unter Regendach, Himbeeren unter Regenkappen oder Äpfel unter Hagelnetz: Im Obstbau ist der Trend zum geschützten Anbau ungebrochen. Doch auch die Schutzanlagen bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Einerseits stehen die Kulturen für Bestäubung und Fruchtansatz oder zum Ausfärben nach wie vor ungeschützt, andererseits halten die Schutzanlagen auch nicht jedem Unwetter stand. Mit Secufarm® schließen Sie diese Lücken.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihr Obst unter Schutzanlagen bei uns versichern:
Hagel
Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.
Sturm
Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).
Starkregen
Heftige Regenfälle mit hohen Niederschlagsmengen werden als Starkregen bezeichnet.
Frost
Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft auf Temperaturen unter 0° Celsius.
Dürre
Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.
Trotz Hagelnetz sind die Früchte angeschlagen. Die Hagelintensität war so groß, dass die Netze dem nicht mehr standhalten konnten und viele Risse entanden.
Trotz Hagelnetz sind die Früchte angeschlagen. Die Hagelintensität war so groß, dass die Netze dem nicht mehr standhalten konnten und viele Risse entanden.
Hagel und Sturm zerstörten den Regenschutz bei Kirschen. Die Anlage wurde heftig von Hagel getroffen.
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Nach starkem Blütenfrost ist die Kirschenalage ohne Behang.
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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist bis 15. Mai zu stellen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.