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Voraussetzungen
  • Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Thüringen.
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20% und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80% der Versicherungssumme.
  • Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Trockenheit/Dürre tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung.
  • Sämtliche bewirtschafteten, im Ertrag stehenden Flächen der betreffenden Kulturgruppe werden versichert.
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 1 ha je Betrieb, erfolgt die Beantragung ausschließlich für Rebflächen beträgt die zu versichernde Mindestfläche 0,3 Hektar.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/eler-ernteversicherungen

Verfahren
  • Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Thüringen.
  • Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
  • Der jährliche Antragszeitraum nebst Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem die Anträge gestellt werden können, wird vorab durch die Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.
  • Zusätzlich ist der gemeinsame Agrar-Antrag zu stellen (bis 15.05.).
    Der Antrag ist über die bei der Bewilligungsbehörde vorliegenden Formulare zu stellen.
  • Dem Antrag ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Wir erstellen dieses gerne individuell und unverbindlich für Sie.
  • Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf Grundlage des tatsächlich zuwendungsfähigen Prämienbetrags.
Nicht förderfähige Betriebe

Landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder anerkannten Erzeugerorganisation für Obst- und Gemüse sind.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter!

Ihr Team der VEREINGTEN HAGEL:

Bezirksdirektion Gießen Ӏ Ludwigstraße 63 Ӏ 35392 Gießen
Tel.: +49 641 984674-0 Ӏ Fax: +49 641 984674-11 Ӏ E-Mail: giessen@vereinigte-hagel.de

Ihr Ansprechpartner in Ihrer Region:

    Unsere Versicherungslösungen für:

    Secufarm® – Ihre schadenbasierte Ernteversicherung

    Unsere Sachverständigen – Im Schadenfall schnell für Sie da!

    Erfahren Sie mehr über Förder­programme

    Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
    Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Thüringen

    Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen

    Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Saarland

    Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Niedersachsen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hessen

    In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hamburg

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bremen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Brandenburg

    In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Berlin

    Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bayern

    Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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