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Acht Millionen Euro Beitragsrückerstattung

Rund acht Millionen Euro fließen in diesem Jahr an die Mitglieder der VEREINIGTEN HAGEL als Beitragsrückerstattung. Konkret erhalten alle Mitglieder, die zur Ernte 2020 eine Police für den Kulturbereich Landwirtschaft abgeschlossen hatten, zehn Prozent ihres dafür gezahlten Beitrags zurück – unabhängig davon, ob sie selbst im vergangenen Jahr einen Schaden hatten oder nicht.

Die Auszahlung erfolgt automatisch im Herbst dieses Jahres, sofern der Vertrag nicht gekündigt worden ist. Die Mitglieder brauchen also nichts selbst zu unternehmen.

Aufgrund der guten Schadenquote des Vorjahres im Bereich Landwirtschaft war es dem Versicherungsverein möglich, diese Rückvergütung zu beschließen. Aber auch die Rücklagen für weitere schwere Schadenjahre werden durch das gute Ergebnis gesetzes- und satzungsgemäß weiter gestärkt. Hierüber müssen formal noch die Mitgliedervertreter Mitte des Monats beschließen.

Neben der Möglichkeit, einen Teil der Überschüsse direkt an die Mitglieder zurückzugeben – und nicht an Aktionäre, wie dies bei vielen anderen Gesellschaften der Fall ist – sprechen noch eine Vielzahl anderer Gründe für die Vorzüge eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Zu nennen sind hier beispielsweise die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Mitglieder, die Bedeutung des Ehrenamtes oder die fair kalkulierten Beiträge ohne Gewinninteressen.

Selbstverständlich steht die VEREINIGTE HAGEL zu ihrem Wort. Auch wenn das Jahr 2021 eines mit schweren Schäden werden und die Rücklagen herangezogen werden sollten, gilt die Beitragsrückerstattung weiterhin. Denn auch Verlässlichkeit gehört zur Philosophie der VEREINIGTEN HAGEL.

Autor: Daniel Rittershaus