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Was tun im Schadenfall?

Wie kann ich meinen Schaden melden?

Melden Sie den Schaden bitte umgehend (spätestens innerhalb von 4 Tagen) und geben Sie hierbei das Schadendatum, die Schadenursache (versicherte Gefahr) und sämtliche betroffenen Flächen an. Einfach und schnell können Sie die Meldung online in „MeineVH“ vornehmen. Alternativ wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vermittler oder an Ihre Bezirksdirektion. Bitte beachten Sie: Bei Schäden in der Ernte informieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Bezirksdirektion!

Was mache ich bei Schäden in der Ernte?

Bei Schäden in der Ernte wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre zuständige Bezirksdirektion. Sollte die Ernte unmittelbar bevorstehen, besteht ggf. die Möglichkeit, Probestücke für die Schadenbewertung stehen zu lassen. Besprechen Sie bitte das weitere Vorgehen vorab mit Ihrer Bezirksdirektion.

Welchen Umfang sollten Probestücke aufweisen?

Sollten Sie bei Ernteschäden die Ernte fortsetzen müssen bevor die Schadenregulierung erfolgt ist, lassen Sie bitte nach Rücksprache mit der Bezirksdirektion mehrere Probestücke stehen. Diese müssen mindestens 100 m² umfassen und sollten jeweils an den Ecken und in der Mitte des Feldstückes positioniert sein. Von erntereifen Sonderkulturen (z.B. Obst und Wein) müssen mindestens 10 % der verschiedenen Sorten und Lagen stehenbleiben. Bitte bedenken Sie: Wenn das ganze Feldstück geerntet ist oder zu kleine Probestücke vorhanden sind, kann keine Schadenregulierung erfolgen.

Was muss ich bei einer Bewirtschaftung der Fläche nach Schaden bedenken?

Führen Sie auf den betroffenen Flächen bitte nur die nach guter fachlicher Praxis notwendigen Kulturmaßnahmen durch (z.B. Pflanzenschutzmaßnahmen). Nehmen Sie keine weiteren Veränderungen vor, bevor unsere Sachverständigen den Schaden begutachten konnten.

Wie erfolgt die Terminvereinbarung im Schadenfall?

Nach Meldung des Schadens werden sich unsere Sachverständigen telefonisch an Sie wenden, um einen Termin für die Schadenbewertung auf der betroffenen Fläche zu vereinbaren.

Ist meine persönliche Anwesenheit bei der Begutachtung des Schadens erforderlich?

Es ist von Vorteil, wenn Sie die Schadenregulierung persönlich begleiten. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens, die sich den Sachverständigen gegenüber ausweisen muss. Die Vollmacht steht Ihnen als PDF-Datei zum Download bereit.

Schaden melden in MeineVH

Unsere Sachverständigen

Know-how in der Schadenregulierung

Wie erfolgt die Schadenbewertung?

  • Bei einem Schadenfall, der sich lange vor Beginn der Ernte ereignet, gibt es in der Regel zwei Besichtigungstermine: die Vorbesichtigung und die Endregulierung. In manchen Fällen ist zusätzlich eine Zwischenbesichtigung erforderlich. Bei Schadenereignissen kurz vor oder in der Ernte wird nur die finale Endregulierung durchgeführt.
  • Die erste Schadenbegutachtung (Vorbesichtigung) findet einige Tage nach dem Schadereignis statt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Ausmaß der Schädigung meist besser zu erkennen als unmittelbar nach dem Unwetter (Anschlagstellen verfärben sich und abgeschlagene oder gebrochene Pflanzenteile welken oder trocknen ein).
  • Unsere Sachverständigen dokumentieren das Entwicklungsstadium am Schadentag und erfassen alle relevanten Schadfaktoren. Das können bei frühen Schäden Totalverluste von Pflanzen, bei späteren Schäden Abschläge von Pflanzenteilen, Knickungen, Blattverluste u.ä. sein.
  • Bei schweren Schäden lange vor der Ernte bietet sich eine Zwischenbesichtigung an. Die Sachverständigen kontrollieren dabei die Weiterentwicklung des geschädigten Bestandes.
  • Mit der Endregulierung erfolgt kurz vor der Ernte die abschließende Bewertung des Schadens. Dann ist deutlich, inwieweit sich der Bestand regenerieren konnte. Bei Schäden kurz vor oder in der Ernte findet nur die finale Endregulierung statt.
  • Falls erforderlich, werden in der Endregulierung weitere Schadfaktoren erfasst, die erst zu diesem späteren Zeitpunkt richtig beurteilt werden können. Dazu zählen z.B. Körnerverluste nach einem Sturmschaden im Mais oder Qualitätsverluste bei Obst und Gemüse. Abschließend wird auf Basis der dokumentierten Schadsymptome die Schadenquote, also der Ertragsverlust in Prozent, ermittelt.
  • Mit der Unterschrift erkennt das Mitglied das Ergebnis der Schadenregulierung an. Die Unterschrift kann direkt auf dem Feld erfolgen.