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    Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
    Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Thüringen

    Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

    Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen

    Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Saarland

    Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

    Mehr erfahren zu Fördermöglichkeiten über Erzeugerorganisationen

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    Fördermöglichkeiten für:

    Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Niedersachsen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
    Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hessen

    In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hamburg

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
    Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bremen

    Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie.
    Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Brandenburg

    In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Berlin

    Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bayern

    Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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