Versicherung von Heidelbeeren, Johannisbeeren & Co
Der Anbau von Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Co nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Versichert werden die Früchte gegen Hagel und zunehmend auch gegen Sturm und Starkregen. In einigen Anbaugebieten ist zudem eine Spätfrostversicherung gefragt. Mit unseren Secufarm®-Produkten bieten wir die passende Absicherung für Ihren Betrieb. Grundsätzlich sind Mengen- und Qualitätsverluste gedeckt. Optional können auch erhöhte Ernte- und Sortierkosten versichert werden.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihre Strauchbeeren bei uns versichern:
Hagel
Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.
Sturm
Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).
Starkregen
Heftige Regenfälle mit hohen Niederschlagsmengen werden als Starkregen bezeichnet.
Frost
Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft auf Temperaturen unter 0° Celsius.
Dürre
Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.
Nach schwerem Hagel ist die gesamte Ernte verloren. Die wenigen verbliebenen Früchte weisen tiefe Anschläge auf.
Nach schwerem Hagel ist die gesamte Ernte verloren. Die wenigen verbliebenen Früchte weisen tiefe Anschläge auf.
Durch Hagel werden Johannisbeeren ab- und angeschlagen. Die Rispen sind nicht mehr vollständig und entsprechen nicht den Marktanforderungen.
Durch Hagel werden Johannisbeeren ab- und angeschlagen. Die Rispen sind nicht mehr vollständig und entsprechen nicht den Marktanforderungen.
Nach einem Sturm liegen die reifen Blaubeeren auf dem Boden und sind für die Ernte verloren.
Nach einem Sturm liegen die reifen Blaubeeren auf dem Boden und sind für die Ernte verloren.
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Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist bis 15. Mai zu stellen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Schleswig-Holstein können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Im Saarland können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50 % des Versicherungsbeitrags.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Berlin können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab dem Jahr 2026 fördert Baden-Württemberg die Versicherung von Obstkulturen, Wein und Hopfen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.
„Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.