Ab 2023 geförderte Mehrgefahrenversicherung in Bayern!
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie. Sichern Sie sich den vollen Zuschuss für Ihre Mehrgefahrenversicherung!
Die VEREINIGTE HAGEL hat mit der Bayern-Police die passende Absicherung für Sie. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot!
Angebotsanfrage für die Bayern-Police
Anleitung zur Beantragung der Förderung über den Mehrfachantrag (iBALIS) zur Bayern-Police
Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt mindestens 0,3 ha
Zur Antragstellung beim Ministerium muss ein Versicherungsangebot vorliegen
Maximalentschädigung von höchstens 80% der Versicherungssumme je Feldstück
Es gelten Mindest-Selbstbehalte in Höhe von 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Eine Abwahl des Selbstbehaltes ist bei der VEREINIGTE HAGEL möglich.
Prozentualer Fördersatz auf die förderfähige Prämie in Höhe von bis zu 50%
(ausgenommen sind von der Richtlinie abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer)
Kulturen, für die eine Versicherung abgeschlossen wird, sind frei wählbar.
Bei der Förderung wird unterteilt in die Pakete Ackerbau, Grünland und Dauerkulturen.
Förderfähige Versicherungsverträge beinhalten gemäß Bay. Staatsministerium stets Selbstbehalte in Höhe von mindestens 20%-Punkten der Schadenquote (Abzugsfranchise). Die Maximalentschädigungsgrenze liegt somit bei 80% der Versicherungssumme je Feldstück.
Im Schadensfall können Selbstbehalte jedoch hohe Kosten verursachen. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, diese Deckungslücke zu schließen und trotzdem von der Förderung zu profitieren!
Die VEREINIGTE HAGEL bietet Ihnen die Möglichkeit für die Pakete Ackerbau und Dauerkulturen den Deckungsumfang zusätzlich zur staatlichen Förderung zu erweitern. Im Paket Ackerbau ist dies ohne Selbstbehalt, beim Paket Dauerkulturen zu einem verringerten Selbstbehalt möglich.
So schließen Sie bestehende Deckungslücken und erhalten im Schadenfall bis zu 100% des Schadens ausgezahlt!
Der Prämienanteil für den förderfähigen Versicherungsvertrag ist auch bei dieser Variante weiterhin voll förderfähig. Wir berechnen Ihnen den Prämienanteil für die Deckungserweiterung und weisen diesen gesondert als nicht förderfähig in Ihrem Versicherungsantrag aus.
Bei der VEREINIGTE HAGEL können Sie somit wählen:
mit Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung)
ohne Selbstbehalt versichern (voll förderfähige Versicherung plus nicht förderfähiger Deckungserweiterung)
Angebot mit Versicherungsvorschlag bei der VEREINIGTE HAGEL anfordern
Versicherungsantrag gemäß Förderrichtlinie bei der VEREINIGTE HAGEL abschließen
Beantragung der Förderung erfolgt bei der Abgabe des Mehrfachantrages in iBALIS unter Angabe der voraussichtlich förderfähigen Prämie
Hinweise:
– Die voraussichtlich förderfähige Prämie kann dem Versicherungsangebot entnommen werden.
– Die Förderantragstellung in iBALIS ist voraussichtlich möglich vom 01.03. bis zum 15.05. eines jeden Jahres.
Die Gefahr Trockenheit ist indexbasiert, d.h. der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Niederschlagsindex in der/den Gemeinde/n in der die versicherte(n) Fläche(n) liegen, innerhalb des Haftungszeitraums der versicherten Kulturgruppe in mindestens einer zusammenhängenden Trockenheitsperiode von 56 Tagen (gleitendes Zeitfenster) den vertraglich definierten Schwellenwert des Niederschlags unterschreitet.
Haftungszeiträume je versicherter Kultur:
Getreide: 1.4. bis 15.7.
Ölfrüchte: 1.4. bis 15.7.
Hülsenfrüchte: 1.4. bis 31.8.
Samen: 1.4. bis 31.8.
Grünland: 1.4. bis 31.08.
Rüben: 1.4. bis 30. 9.
Kartoffeln: 1.5. bis 15.9.
Mais: 1.5. bis 15.9.
Energiepflanzen: 1.5. bis 15.9.
Gespinstpflanzen: 1.5. bis 15.9.
Der Versicherungsnehmer wählt zwischen unterschiedlichen Entschädigungspauschale für die Gefahr Trockenheit.
Die zu berücksichtigten Schwellenwerte sind fest je Gemeinde hinterlegt.
Im Schadenfall
ist KEINE Schadenmeldung erforderlich;
erfolgt KEINE Vorortbegutachtung;
wird bei Eintritt des Versicherungsfalles die vereinbarte Pauschale geleistet.
Nutzen Sie auch die Suchfunktion für Ihren Ansprechpartner in der Region:
Erfahren Sie mehr über Förderprogramme
Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist bis 15. Mai zu stellen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie. Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie. Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50% auf die Versicherungsprämie. Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung für 2025 (Stichtag: 30.09.2024).
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.