Angebote zur Förderung der Versicherungsprämie bieten für landwirtschaftliche Betriebe ein wesentliches „Plus“ an Verlässlichkeit und Sicherheit in der Planung Ihrer Risikomanagementmaßnahmen.
Die staatliche Beihilfe dient der Förderung von Ertragsausfallversicherungen im Acker-, Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, sowie Grünlandflächen. Die Versicherungsprämien werden dabei teilweise übernommen.
Die Antragstellung muss jährlich im Rahmen des Flächenantrages respektiv der Weinbaukarteierhebung erfolgen, indem das entsprechende Feld „JA“ angekreuzt wird
oder
über ein entsprechendes Antragschreiben, unabhängig vom Flächenantrag. Einsendeschluss ist jährlich der 31. Dezember für Verträge betreffend das Folgejahr.
Beihilfefähige Flächen
Im Großherzogtum Luxemburg bewirtschaftete Flächen.
Die Beihilfe auf den anfallenden Versicherungsprämien beträgt 65 %.
Die Beihilfe wird direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer nur die normalerweise zu zahlende Versicherungsprämie abzüglich der Beihilfe in Rechnung
(Prämienbetrag – 65% staatliche Beihilfe = Rechnungsbetrag).
Maximalwerte der Versicherungsprämien und Beihilfegrenzen (BHG):
Seit dem aktuellen Kalenderjahr 2017 gelten für die Berechnung der Beihilfe folgende Maximalwerte der Versicherungsprämien:
400€ pro Hektar für Ackerbaukulturen (BHG: 65% von 400€ = 260€/ha)
5.000€ pro Hektar für Weinberge (BHG: 65% von 5.000€ = 3.250€/ha)
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.