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Das ist unsere Grünland-Trockenheitsversicherung:

Ihr Plus

Bei der Ermittlung des Niederschlagsdefizits werden zwei Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt, zum einen die gesamte Vegetationperiode, zum anderen die einzelnen Schnittperioden. Somit finden sowohl kürzere Trockenphasen als auch langanhaltende Trockenheit Berücksichtigung bei der Auszahlung. Treffen in beiden Perioden die Entschädigungsvoraussetzungen zu, wird der höhere Betrag ausbezahlt.

FAQ

Wie wird das Niederschlagsdefizit ermittelt?

Die Niederschlagssumme der für Sie relevanten, vertraglich vereinbarten Wetterstation im Erntejahr wird mit dem durchschnittlichen Wert der vorangegangenen Erntejahre ab 2012 verglichen.

Was ist versichert?

Versichert ist das Eintreten eines Niederschlagsdefizites in der Vegetationperiode oder der Schnittperiode für eine in der Police von Ihnen festgelegten Wetterstation und Tarifzone.

Entschädigungsvoraussetzung Vegetationsperiode: Entschädigung wird nach der Tabelle „Niederschlagsdefizit Vegetationsperiode“ geleistet, wenn das für Ihre Tarifzone festgelegte prozentuale Niederschlagsdefizit überschritten ist.

Entschädigungsvoraussetzung Schnittperiode: Entschädigung wird nach der Tabelle „Niederschlagsdefizit Schnittperiode“ geleistet, wenn das für Ihre Tarifzone festgelegte prozentuale Niederschlagsdefizit überschritten ist.

Welche Kulturen können versichert werden?

Folgende Kulturen können versichert werden:

  • Dauergrünland (Wiesen, Weiden und Mähweiden)
  • Feldgras (Gräser zur Futtergewinnung im Anbau auf dem Ackerland, z.B. Kleegras, Luzerne) 
Wie sind Vegetationsperiode und Schnittperiode definiert?

Die Vegetationsperiode ist der Zeitraum vom 1. April bis zum Ablauf des 31. August im Versicherungsjahr (Erntejahr).

Die Schnittperiode ist ein Zeitabschnitt von zusammenhängenden 49 Tagen innerhalb der
Vegetationsperiode.

Keine Schadenmeldung notwendig – wie kommt es zur Auszahlung?

Die Höhe der Entschädigungsleistung steht in Abhängigkeit zur Höhe des Niederschlagsdefizits. Die entsprechenden Indexwerte stammen von staatlichen und öffentlich-rechtlichen Stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Schadenregulierung Ihrer Flächen.

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