Die Beihilfe auf den anfallenden Versicherungsprämien beträgt 65 %.
Die Beihilfe wird direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer nur die normalerweise zu zahlende Versicherungsprämie abzüglich der Beihilfe in Rechnung
(Prämienbetrag – 65% staatliche Beihilfe = Rechnungsbetrag).
Maximalwerte der Versicherungsprämien und Beihilfegrenzen (BHG):
Seit dem aktuellen Kalenderjahr 2017 gelten für die Berechnung der Beihilfe folgende Maximalwerte der Versicherungsprämien:
- 400€ pro Hektar für Ackerbaukulturen (BHG: 65% von 400€ = 260€/ha)
- 5.000€ pro Hektar für Weinberge (BHG: 65% von 5.000€ = 3.250€/ha)