Rheinland-Pfalz: EU-Fördermittel zur Ernteversicherung im Weinbau

Nach wiederholt existenzbedrohenden Hagel- und Frostschäden im Weinbau hat die Regierung von Rheinland-Pfalz gehandelt: Zum Versicherungsjahr 2023 wird die kombinierte Hagel- und Frostversicherung mit 200 €/ha gefördert, begrenzt auf 50% der Versicherungsprämie. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn die Ernteversicherung ist ein zentraler Baustein im betrieblichen Risikomanagement.

  • Annahmestopp der Versicherungsanträge: 01. März
  • Antragstellung bei AV-Aufnahme
  • Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten der Versicherungsprämie, höchstens jedoch 200 Euro/ha
  • Ernteversicherung mit mindestens den beiden Risiken Hagel und Frost
  • Voraussetzung: Betriebssitz und Flächen liegen in Rheinland-Pfalz
  • Grundlage sind die in der Weinbaukartei hinterlegten Flächen

Unsere Versicherungslösungen für:

Wein

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Wein.

Erdbeeren

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Erdbeeren.

Kernobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Äpfeln, Birnen und Quitten.

Steinobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Kirschen, Zwetschen, Pflaumen sowie Mirabellen, Aprikosen und Pfirsichen.

Strauchbeeren

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren & Co.

Industrie- und Mostobst

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Obst für die industrielle Verwertung wie z.B. von Kirschen, Äpfel, Johannisbeeren und gar Aronien.

Obst unter Schutzanlagen

Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung von Kirschen unter Regendach, Himbeeren unter Regenkappen oder Äpfel unter Hagelnetz sowie weiteren Obstkulturen im geschützten Anbau.

Tafeltrauben

Hier erfahren Sie hier mehr über die Versicherung von Tafeltrauben.

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Erfahren Sie mehr über Förder­programme

Geförderte Ernteversicherungsprodukte der VEREINIGTE HAGEL: Einzelheiten zu den landesspezifischen Beihilfeoptionen erfahren Sie per Klick auf das jeweilige Bundesland in der nebenstehenden Karte.
Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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Fördermöglichkeiten für:

Thüringen

In Thüringen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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Fördermöglichkeiten für:

Sachsen

Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Saarland

Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 200 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Niedersachsen

In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hessen

In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Hamburg

Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bremen

Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Brandenburg

In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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Fördermöglichkeiten für:

Berlin

Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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Fördermöglichkeiten für:

Bayern

Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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Fördermöglichkeiten für:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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